Sonstige vorher besuchte Schule
Wichtige Hinweise zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten
· Für alle Schüler: Schülerbeförderungskosten werden in der Regel nur bis zur nächstgelegenen zuständigen Schule erstattet. Falls die Aufnahme an der nächstgelegenen Schule abgelehnt wurde, ist die schriftliche Ablehnung dem Antrag beizufügen. Es werden grundsätzlich nur die Beförderungskosten für öffentliche Verkehrsmittel übernommen. Deren tatsächliche Benutzung ist durch Fahrausweise nachzuweisen, wobei nur die günstigsten Tarife erstattet werden. Private Beförderungsmittel können nur ausnahmsweise bei besonderen Umständen und nach Einzelfallprüfung anerkannt werden. Werden private Verkehrsmittel genutzt, obwohl die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist, werden keine Kosten erstattet. Alle Anträge müssen spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger eingehen (Ausschlussfrist).
· Schüler der Grundstufe der Berufsschule in Teilzeitform: Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können mit einem RMV-Berufsschulausweis verbilligte Einzelfahrkarten erworben werden. Entsprechende Vordrucke für den Ausweis erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen. Es werden nur die vergünstigten Fahrkarten erstattet.
· Die Erstattung erfolgt jeweils am Ende eines Schulhalbjahres. Ohne Vorlage der Fahrkarten erfolgt keine Erstattung.
· Fahrkarten bitte für die Erstattungsanträge auf gesondertem DIN A4 Blatt aufkleben.
· Bei Umzug oder Schulwechsel ist ein neuer Grundantrag zu stellen.
Grundantrag auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz
bei der Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel
Die Übernahme der Beförderungskosten wird ab dem
für den Besuch folgender Schule beantragt:
Besuch dieser Schule seit/ab
Familienname der Schülerin/des Schülers
Vorname der Schülerin/des Schülers
Familienname des Erziehungsberechtigten
Vorname des Erziehungsberechtigten
Telefon tagsüber (mit Vorwahl)
Die angegebenen Erziehungsberechtigten sind:
(Pflegeeltern / Jugendpflegeeinrichtungen bitte Antragsberechtigung nachweisen und Personensorgeberechtigte auf gesondertem Blatt mitteilen.)
Besuchte Schulform, für die dieser Antrag gestellt wird:
Berufsfachschule, durch die die Vollzeitschulpflicht erfüllt wird
Der kürzeste verkehrsübliche Fußweg zwischen Wohnung und der zuständigen Schule beträgt:
ist aber notwendig, weil:
Anlage/Nachweis bitte als gescannte .pdf-Datei(en) anfügen:
Dieser Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit Bestätigung der Schule einzureichen an:
Kreis Musterhausen