Sie haben noch einen alten Personalausweis? Oder Sie haben die elektronische Identifizierungsfunktion (eID) noch nicht freischalten lassen?

Dann können Sie die Daten auch vorab mit dem elektronischen Formular übermitteln und eine Unterschrift auf dem ausgedruckten Beleg hinterherschicken.

Wenn Sie diesen Weg wählen wollen, klicken Sie rechts auf "Meldung ohne eID"

Laut § 3, Abs. 4 des Saarländischen Gaststättengesetzes muss eine Veranstaltung, die einen vorübergehendes Gaststättengewerbe beinhaltet, bei der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme angemeldet werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit, den Vorgang vollständig online zu erledigen, sofern Sie sich elektronisch identifizieren und damit sozusagen "unterschreiben" können.

Vorübergehenden Gaststättenbetrieb § 3 Absatz 4 SGastG anmelden
mit Neuem Personalausweis (eID)
eSGastG § 3 Abs. 4
Beantragung ohne Neuen Personalausweis (Mantelbogen-Verfahren)
bei weiteren Fragen:
e-Mail:
Startseite
Download:







Voraussetzungen:
  • Neuer Personalausweis

  • freigeschaltete eID (Identifizierungsfunktion) auf dem Personalausweis

  • installierte AusweisApp2 (siehe Download rechts)

  • Zugang zu einem geeigneten Kartenlesegerät
    Kartenlesegeräte sollten lt. BSI zertifiziert sein.



Quelle: Bundesministerium des Innern
Wenn Sie diesen Weg wählen wollen, klicken Sie rechts auf "Meldung mit eID"
Sitz des Betriebes/Vereins:
Straße/Nr.:
Firma/Verein: *
PLZ / Ort: *
An das Ordnungamt
der
Bezeichnung der juristischen Person (z. B. Firma) oder bei nicht-rechtsfähigen Vereinen: Personalien der Vertreter*:
Antrag
 Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb § 3 Absatz 4 SGastG
Antragsteller/in:
* ladungsfähige Anschrift /verantwortliche Person gegenüber den Behörden
Vorname:
Straße/Nr.:
Name: *
PLZ / Ort:
E-Mail: *
bei weiteren Fragen:
e-Mail:
Bezeichnung der juristischen Person (z. B. Firma) oder des nicht-rechtsfähigen Vereins*
Schritt 1
Hinweise zur Antragstellung >
eSGastG § 3 Abs. 4
Telefonische Erreichbarkeit der Person (auch während der Veranstaltung)**:
** Wenn möglich Mobilfunknummer (freiwillige Angabe)
Bitte Nachweis des Finanzamtes hochladen
Gebäudeadresse:
Straße/Nr.:
genaue Bezeichnung des Gebäudes: *
Postleitzahl:
Ort:
 Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb § 3 Absatz 4 SGastG
Angaben über den Betrieb
Räumliche Verhältnisse
Schritt 2
Lage/Stockwerk (bei Gebäuden), Nebengebäude:
Beschreibung des Standplatzes:
Gegenstand der Veranstaltung (z.B. Volksfest, Sportfest, Kirmes)
Datum *
Uhrzeit Beginn *
Uhrzeit Ende *
Anlass: *
1. Tag:
Uhr
Uhr
2. Tag:
Uhr
Uhr
3. Tag:
Uhr
Uhr
4. Tag:
Uhr
Uhr
5. Tag:
Uhr
Uhr
eSGastG § 3 Abs. 4
Ausschank folgender alkoholischer und nicht alkoholischer Getränke: *
Ihre Daten werden beim Absenden verschlüsselt übermittelt und nur vorübergehend gespeichert.
Bei einer Beantragung ohne eID werden Ihre Daten automatisch gelöscht, wenn das Formular mit Ihrer handschriftliche Unterschrift nicht innerhalb von 7 Tagen eingeht.
 Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb § 3 Absatz 4 SGastG
Schritt 3
Der Anzeigende bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass der Ausschank nur dann erfolgen kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbarem Zustand unterhalten werden. Er versichert, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutzes der Jugend in der Öffentlichkeit, des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes und des saarländischen Gaststättengesetzes sind ihm ebenfalls bekannt und werden beachtet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Speisen
Art und Umfang der angebotenen Speisen (genaue Angaben, Zeichenmenge unbegrenzt)
Ort: *
Datum: *
eSGastG § 3 Abs. 4
Regelungen zur Lärmbegrenzung und zum Schutz von Sonn- und Feiertagen
Zur Beachtung bei der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs nach § 3 Absatz 4 SGastG
Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind eine Reihe von Vorschriften und Regelungen zu beachten, die Unbeteiligte insbesondere vor Lärmbelästigungen schützen sollen.

Die Links zu den wichtigesten Vorschriften finden Sie unten.
Lärmvorschriften & Sonn- und Feiertagsregelungen
zu Lärmvorschriften:
zum Sonn- und Feiertagsgesetz:
Informations-Seite
Anleitung
Notwendige Schritte zur Installation der AusweisApp und des Kartenlesegerätes
Online-Ausweisen: Anleitung zur Erstinstallation
Vorbereitung zum Online-Ausweisen:
  1. Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion: ggf. im
    Bürgeramt bzw. Bürgerbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt gegen eine Gebühr von 6,- ¤ freischalten lassen

  2. Ihre 6-stellige PIN - mehr über die PIN erfahren Sie hier

  3. Ein Kartenlesegerät - mehr über Kartenlesegeräte erfahren Sie hier

  4. Eine Software, für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, z. B. die kostenlose AusweisApp2 des Bundes - mehr über die Software erfahren Sie hier hier



Folgende Schritte zur Installation der AusweisApp und des Kartenlesegerätes werden empfohlen:
  1. Für das Online-Ausweisen:
    Personalausweis, PIN und Kartenlesegerät bereitlegen

  2. Für die Beantragung:
    ggf. Pläne etc. zum Hochladen bereitlegen

  3. Technische Vorbereitung:

    • Kartenlesegerät anschließen (Strom + Computer)

    • AusweisApp nach Anleitung Downloaden und starten

    • Kartenlesegerät nach der in der AusweisApp befindlichen Anleitung installieren

    • SGastG aufrufen

    • Personalausweis in das Kartenlesegerät einlegen, dann
      Anweisungen in der AusweisApp und dem Kartenlesegerät befolgen




Kommunikation mit dem Kartenlesegerät:





  1. „Berechtigter" wird angezeigt > mit „OK" bestätigen. Lesezugriffsanzeige: Angezeigte ausgelesene Felder mit „OK" bestätigen






  2. PIN eingeben und mit „OK" bestätigen

  3. Verbindungsaufbau ("Tunnelaufbau" abwarten)

  4. Namens-, Adress- und Geburtsdaten wurden übernommen.