Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl wählen wollen
Die vorstehend erbetenen Angaben sind zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§23 Abs. 3 NKWO).
Falls bekannt, siehe Wahlbenachrichtungskarte (Angabe optional)